IK für Baden: 442822019 :: IK für Rheinland-Pfalz: 444821706
Der überwiegende Teil der Gruppen der beiden Tausendfüßler Clubs sind Rehasportgruppen.
Das heißt, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Natürlich kann
man in allen unseren Gruppen auch ohne Rehasportantrag mitmachen.
Seit 1. Januar 1999 ist es möglich, das Tanzen als Rehamaßnahme
über die Krankenkasse abzurechnen.
Für das Abrechnen über Rehasport sind folgende Schritte nötig:
Der Teilnehmer lässt sich von seinem Arzt Rehasport verordnen.
HINWEIS: Das Verschreiben von Rehasport belastet NICHT den Etat des Arztes! Das richtitge Formular bekommen Sie bei Ihrem Arzt. Ein Muster können Sie hier
[downloaden].
In diesem Formular muß der Arzt die Diagnose vermerken und unterschreiben.
Im Kopf des Formulars müssen die Versicherungsdaten stehen!
Dieses Formular muß von der Krankenkasse genehmigt werden.
Wenn der Antrag auf Rehasport vom Arzt ausgefüllt und von der Krankenkasse genehmigt
ist, geben Sie den Antrag beim Tausendfüßler Club ab.
Der Club rechnet dann direkt mit der Krankenkasse ab.
Der Teilnehmer muß nun bei jeder Übungsstunde seine Anwesenheit bestätigen
(Unterschrift). Die Krankenkassen übernehmen nur tatsächlich wahrgenommene Stunden.
Hinweis für den Arzt Das Verschreiben durch den Arzt belastet nicht dessen Etat.
Hinweis für die Krankenkasse Das Genehmigen des Rehasports durch die Krankenkassen, ist ein Verwaltungsakt und dient
der Kontrolle, ob der Verein die Kriterien erfüllt, die eine Abrechnung ermöglichen.
Der Tausendfüßler Club e.V. erfüllt diese Kriterien. Grundalge ist Gesamtvereinbarung,
die Sie [hier] als PDF runterladen können.
Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an Alexander Gipp, bzw. geben dem/der Sachbearbeiter/in
ihrer Krankenkasse dieses Schreiben zur Kenntnissnahme.