Freie Plätze in der Rehasport-Gruppe Neurologie [klick]
Alle anderen Rehasport-Gruppen sind voll
(keine Aufnahmen von neuen Teilnehmenden möglich).
Neue Mitglieder in den Vereinsgruppen werden weiterhin aufgenommen.
Neue Rehasport-Gruppen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen können auf Anfragen eingerichtet werden.
Rehasport
Seit Januar 1999 bietet der Tausendfüßler Club Tanzen als Rehasport an. Dabei wird das Tanzen an die Anforderungen des Rehasports angepasst.
Rehasport wird vom Arzt verordnet und die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (gesetzliche Grundlage: § 64 SGB IX Ergänzende Leistungen - Sozialgesetzbuch).
:: Das Verschreiben durch den Arzt belastet nicht dessen Etat.
:: Die Verordnung ist in den meisten Fällen 1 bis 3 Jahre gültig.
Folgende Schritte sind nötig:
- Arzt verordnet Rehasport (Formular 56)
- Die Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden.
Einige Krankenkassen verzichten auf das Genehmigungsverfahren [> klick]. - Die genehmigte Verordnung wird beim Tausendfüßler Club abgegeben.
- Beratungsprotokoll ausfüllen und beim Tausendfüßler Club abgeben.
Formulare für [Baden] / Formular für [Rheinand-Pfalz]
Hinweis: Rechtzeitig vor Auslaufen der Verordnung, erhält man vom Club eine Nachricht, um gegebenenfalls beim Arzt eine Folgeverordnung anzuregen.
Auslaufen bedeutet, entweder die Unterrichtseinheiten sind aufgebraucht oder die Gültigkeit der Verordnung endet.
Hinweis: Die Teilnahme an einer Rehasportgruppe kann auch über eine reguläre Mitgliedschaft finanziert werden.
Datenschutz im Verein
Hier finden Sie alle Informationen zum Schutz von personenbezogenen Daten von Mitgliedern, Rehasportlern und Spendern [klick].
Erklärung Rehasport und Mitgliedschaft
Es gibt zwei Arten von aktive Teilnehmern im Tausendfüßler Club:
die Mitglieder und die Rehasportler.
Daneben gibt es noch passive Mitglieder und Fördermitglieder.
Aktive Mitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag von 23 Euro (bei Lastschriefteinzug, sonst 25 Euro). Eine Härtefallregelung ist auf Anfrage möglich.
Rehasportler zahlen grundsätzlich nichts und sind ohne ausdrücklichen Wunsch kein Mitglied im Tausendfüßler Club. Allerdings ist es für den Verein von Vorteil, wenn auch die Rehasportler Mitglieder sind. Daher bieten wir allen Rehasportlern eine kostenlose Mitgliedschaft an.
Rehasportler haben neben der kostenlosen Mitgliedschaft die Möglichkeit einen freiwilligen Beitrag zu zahlen und somit die Arbeit des Clubs direkt zu unterstützen.
Unsere Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden steuerlich abzugsfähig.
Für Rehasportler stehen zur Auswahl:
beitragsfrei, oder monatlich 5 Euro, 10 Euro, 18 Euro oder 23 Euro.
Mitglieder, die keinen Beitrag zahlen, werden laut Satzung nicht zur Mitgliederversammlung eingeladen und sind nicht stimmberechtigt.
Infos zur Satzung bitte hier [klicken].
Warum als Rehasportler Mitglied werden?
Die Vorteile für den Verein liegen in der einfacheren Verwaltung und in der besseren öffentlichen Wahrnehmung.
Ein Verein mit 10 Mitgliedern und 200 Rehasportler spiegelt nicht die Gemeinschaftsidee des Vereinssportes wieder.
Rehasport können wir nur als Verein abrechnen.
Die Grundlage eines Vereins sind die Mitglieder.
Keine Mitglieder = kein Verein = kein Rehasport.
Dabei ist der Tausendfüßler Club ein sehr moderner Verein, der in vielen Bereiche neue Wege geht, wie zum Beispiel der Idee "Wenn der Mensch nicht zum Sport kommen kann, dann kommt der Sport zum Menschen". Für das und noch
viele andere Dinge die der Tausendfüßler Club im Breitensport unternimmt brauchen wir einen starken Verein, mit vielen Mitgliedern. Als Rehasportler profitieren Sie von dem Angebot, unterstützen Sie den Verein durch Ihre Mitgliedschaft.
Für Rehasportler die Mitglied werden gibt es KEINE Nachteile,
kein Beitrag, kein Arbeitsdienst oder sonstige Dinge. Die Mitgliedschaft
erlischt automatisch wenn die Rehapsortverordnung ausläuft.
Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten sie wirklich gerne, den es ist uns
ein großes Anliegen, dass möglichst alle Rehasportler auch Mitglied sind.
Wir möchten gerne soviel Kraft und Zeit in die Gruppenarbeit stecken und so wenig wie möglich in die Verwaltungsarbeit.
Nebenbei: Nur Mitglieder können bei Veranstaltungen wie Faschingsumzug, Auftritte, Jahresdisco etc. mitmachen.
Rehasportangebote sind für Vereine nur eingeschränkt attraktiv
- Rehasportangebote bringen sehr viel Bürokratie mit sich.
- Es gilt der strengste Datenschutz, da mit Gesundheitsdaten gearbeitet wird, die vom Gesetzgeber als besonders sensibel eingestuft sind.
- Der Verein kann nur Stunden abrechnen, wenn die Teilnehmenden in der Übungsstunde anwesend waren. Fehlzeiten werden nicht vergütet, die Infrastrukturkosten bleiben aber immer gleich (Übungsleiter, Verwaltung, Raumkosten, Versicherung, etc.).
Dabei ist maximale Gruppengröße festgelegt. - Die Abrechnung kann zum 30.6. und zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Der Verein muss alle Kosten entsprechend vorfinanzieren.
Liste der Krankenkasse die auf die Genehmigung von Rehasportverordnungen verzichtet
BKK pronova BKK
BKK 24
BKK Daimler
BKK Freudenberg
BKK Linde
BKK MTH
BKK Pfaff
BKK Public
BKK R+V
BKK Salzgitter
BKK TUI
BKK Werra-Meissner
BKK VerbundPlus
BKK ZF & Partner
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
AOK Baden-Württemberg
AOK Hessen
AOK Nordost
AOK Bayern
Andere AOK nicht!
IKK Südwest (Nur IKK Südwest, nicht die anderen IKKs !!!!!)
Infos
> Infoflyer für Ärzte
Die ergänzenden Leistungen, zu denen der Rehabilitationssport zählt, sind unter SGB IX §64 zu finden.
Beratungsprotokoll
Teilnahme in
[Baden]
[Rheinand-Pfalz]
Besonderheiten Rehasportler
Rehasportgruppen dürfen maximal 15 Teilnehmer pro Übungsleiter umfassen (bei Gruppen mit erhötem Betreuungsaufwand 7 TN).
Bei Rehasportlern bekommt der Verein nur dann Geld von der Krankenkasse, wenn der Teilnehmer tatsächlich da war.
Wenn ein Rehasportler über längeren Zeitraum nicht oder nur unregelmäßig zur Gruppenstunde kommt, können wir ihn ausschließen und den Platz an jemand anderen vergeben. Die Fixkosten für den Verein (Miete, Personalkosten, Verwaltungskosten) bleiben, auch wenn der Teilnehmer nicht erscheint und der Verein kein Geld bekommt. Zahlt der Rehasportler freiwillig Beitrag, wird er nicht ausgeschlossen.
Institutionskennzeichen
IK für TFC Baden:
442822019
IK für TFC Rheinland-Pfalz:
440702646
Profilgruppen
Wir bieten Gruppen an, für Menschen mit
• multipler Sklerose
• Demenz
• geistiger Behinderung
• Orthopädie