CoBeLVO Rheinland-Pfalz
Masken tragen: dringend empfohlen. (§2 Abs. 4)
Abstand halten: keine gesetzliche Empfehlung/Vorschrift
Personenbegrenzung: keine gesetzliche Empfehlung/Vorschrift
Vor Viren schützen wir uns durch Abstand, Masken und Lüften.
Unabhängig davon, ob es dazu eine gesetzliche Regel gibt oder nicht, den Viren halten sich nicht an Gesetzte.
> Auch geimpfte Personen können erkranken und andere anstecken.
> Impfen schützt: deutlich geringere Ansteckungsgefahr, deutlich weniger schwere Erkrankung.
Übungsleitende Personen unterliegen dem Arbeitsschutzgesetz und der Risikobewertung des Arbeitgebers.
Hier gilt: Übungsleitende Personen müssen weiterhin Maske tragen und Abstand halten und es bedarf für jede Gruppe ein Hygienekonzept.
